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Was im Volks - Brockhaus unberücksichtigt blieb :
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Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme
ich Titelschutz in Anspruch
für eine(n) Mandantin/Mandanten
Superluder
Volksluder
Deutschland sucht das Superluder
Deutschland sucht das Volksluder
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen,
Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen,
entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien,
einschließlich
Ton- sowie Bildtonträger, Film-, Hörfunk-, Software-, Off- und
Online-Dienste,
CD-ROM, CD-I und andere Datenträger sowie für sonstige andere
audiovisuelle,
elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher, sowie Printmedien
und
Druckerzeugnisse, sowie Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.
Rechtsanwalt Norbert Dzierzenga, Eifelstraße 29, 50677 Köln
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Naja .
oldman 03.06
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