15.40 Uhr
Ermittlungspannen , Ermittlungsfehler ohne Ende ?

Noch unter dem Eindruck der Berichterstattung in den vergangenen 5 Wochen
und vor Allem durch die Rettung der 13 jahrigen Stephanie darf man sich nicht
hinreißen lassen für eine über geltendes Recht hinaus gehende Strafe zu plädieren.
Aber es stellen sich mir doch folgende Frage:
Wurde in / mit den bestehenden Dateien über verurteilte Sexualstraftäter
ausreichend abgeglichen?
Warum wurde der Täter nicht auch einer Überprüfung unterzogen.

Da verzettelten sich offensichtlich einige Ermittler mit Recherchen im Internet.
Grundsätzlich sollten bei der Erforschung des Sachverhaltes und eventuell
beteiligter Personen konzentrische Kreise um Tatort oder Wohnort des Opfers
gezogen werden.
Warum ist das nicht geschehen?

Daß es nicht ausreichend geschehen ist, beweist der Umstand, daß Stephanie
nur “mehrere hunder Meter” von ihrem Wohnort entfernt gefangen gehalten wurde.
Gefangen gehalten wurde von einem Vorbestraften Sexual- Straftäter.
Es liegt meines Erachtens ein gravierender Fehler bei den ermittelnden
Beamten vor.
Traurig, das zu sagen. Aber so sehe ich es aus der räumlichen Ferne.

Ein einfacher Abgleich der Namen von vorbestraften Sexualstraftätern mit
den gespeicherten Wohnsitzen hätte sofort zum Täter führen können.

Datei : LEWIS bei jedem Rathaus in Deutschland auf den PC abrufbar.

Nach der im Moment laufenden Pressekonferenz liegen derart gravierende
Fehler in den Ermittlungen vor, daß man nur den Kopf schütteln kann.

Die Ausflüchte des Polizeipräsidenten und seiner Nebensitzer bringen mich,
als mit derartigen Sachverhalten Vertrauter, schlicht zum Kotzen.

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