Es gibt Umstände an die sollte man rational rangehen.
Es gibt Umstände an die darf man emotional rangehen.
Und es gibt Dinge, dazu hält man lieber den Mund.
Vor allem dann, wenn man von der Materie wenig Ahnung hat.

Gegner der Strafverteidiger sind in der Regel die Exekutive und die
Judikative. Das haben wir alle schon in der Schule mitbekommen.
Ein engagierter Strafverteidiger ist in der Lage seinen Mandanten
rauszuhauen, nämlich von einem Vorwurf ganz oder teilweise zu
befreien.
Deshalb ist das Vorgehen von RA Vetter legitim. (rechtmäßig)
Auch wenn es mehr aus einer vermutlichen Nichtmöge der Polizei
und der Staatsanwaltschaft geleitet worden sein könnte.
Und auch dem Bestreben, PR für seine Kanzlei zu machen, denke ich .
Und für sein lawblog.de natürlich, aber das scheint mir zu kindisch.

Die Begründung die er, auch in dem jüngsten Interview mit Telepolis
abliefert, ist legitim mit Betonung auf der zweiten Silbe.

Zur Operation Mikado wurde er befragt, meldet Herr Vetter.
Toll!
Zur Operation Mikado selbst kann Herr Vetter nämlich garnichts aussagen.
Allenfalls über seine aus Medienberichteten gezogenen Informationen und
deren rechtliche Würdigung/ Bewertung.
Wenn die befragende Journalistin allerdings zu scheu ist, selbst die
Mikado - Verantwortlichen zu befragen, gibt auch das Vetter-Interview
einiges her. Für Telepolis wenigstens.
Nichts weiß Herr Vetter mehr, als jeder Zeitungsleser und TV-Glotzer.
Er schließt rück und vermutet.
Und das war immer schon fehlerbehaftet.

Seit auch Otto Normaluser bei ALDI einen PC ergattern kann und dank
OS und mitgelieferter Software sofort ins Netz einsteigen kann, gibt es
millionenfach PC-Spezialisten und Administratoren. (admin@tüddel.de)
Webdesigner schossen aus dem Boden wie meine Petersilie in diesem
milden Winter.
Wer sich bei kulando.de oder blog.de oder irgend einem Hinterhof - ISP
ein Weblog konfiguriert, hält sich schon für einen Programmierer.
Weshalb ich hier auf unerwünschte Belehrungen gern verzichte.

Die User, die für eine MS ACCESS - Vollversion viel Geld ausgegeben haben,
wissen Datenbanken zusammen zu klicken stellen und mit ihnen umzugehen.
Wissen allerdings auch an welche Grenzen SQL stößt.
Gleichwohl ist ihnen eine Selektion von Variablen bekannt.

Die Wenigen, die in RA Vetters lawblog versuchten, die kakophonierenden
Kommentatoren auf die richtige Schiene zu bringen, gingen in dem allgemeinen
Geschrei unter.
Leider. Sie haben mit Recht aufgegeben. Nicht jeder hat ein eigenes Blog,
in welchem er sich mit Kopfschütteln der Sache noch einmal annehmen kann.

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Nach RA Udo Vetter wurden alle Kredikartenbesitzer einem Anfangsverdacht
unterzogen. 22 000 000 Konten wurden überprüft.
Rechtswidrig, Rasterfahndung, Bundesverfassungsgericht!
So das Geschrei.

Wie schon im Vetter-blog leicht verständliche Beispiele von Kommentatoren
angeführt, konstruiere ich einen leicht verständlichen Vorgang:

Der Fall:
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.

Herr Maier fährt einen Sportwagen. An einem Zebrastreifen in Düsseldorf
touchiert er einen Kinderwagen.
Das Kind wird leicht verletzt. (Schütteltrauma)
Durch den Anprall verliert der Porsche kleine Lacksplitter und einen Teil des
Blinkerglases.
Herr Maier haut ab.

Die Polizei arbeitet gut und erstellt eine Spurendokumentation (SPUDOK)
Auf dem Teilstück des Blinkerglases finden sich Zahlenkombinationen, die
nach Rückfrage beim KBA oder in der SPUDOK-DATEI ebendort auf einen
PORSCHE 911 deuten. Denn nur in diesen Typ wurde das Teil verbaut.
Die Farbsplitter werden analysiert und als Silbergrau RAL xy identifiziert.
Das abgelesene Teilkennzeichen lautete JW-36.

Jetzt wird aber sowas von ermittelt, daß dem Herrn Vetter vor Angst schwarz
vor seinem inneren Auge wird.
Über 50 000 000 Kraftfahrzeughalter werden überprüft !!!!!!!!!!!!

Blödsinn.

In Flensburg werden die Merkmale vom Blinkerglas eingegeben.
Ergebnis : 3541 Porsche 911 Turbo in Deutschland zugelassen.
Teilkennzeichenabgleich ergibt: 20786 mögliche Kraftfahrzeuge.
Porsche 911 Turbo AND (Mnemonic) Teilkennzeichen JW-36 = 7 Übereinstimmungen.
Diese 7 Porsche auf eingetragene Farbe prüfen = 3 Ergebnisse.

Diese drei Porsche und ihre Halter werden von Polizeibeamten überprüft.

So und da hat ja offensichtlich niemand Einwände?

Das ist seit Jaaaahren ein Mittel zur Feststellung von Irgendwas oder
Irgendwem.
Und natürlich ist das ein erfundener Fall, wie er täglich vorkommt.

50 000 000 Personen, Menschen, Individuen, durch das Grundgesetz
geschütze Intimsphären, Selbstbestimmungen, Selbstfindungen,
Selbstbefriediger, Fünfzigmillionen, jeden Tag, mehrmals am Tag.

Das wird von Rechtsschützern allerdings nicht aufgegriffen.
Da ist nix schützenswertes, pervers Schwules drin und nix für’s Ego.
Ich bin vor dem Betreten von Kanzleien eh’ immer vorsichtig, damit ich
auf dem Geifer und Gesabber der Spaten nicht ausrutsche.

Und damit ist diese Mikado - Diskussion für mich auch vorbei.
Warten wir’s einfach ab.

Was natürlich nicht abzuwarten ist, ist die Mitteilung darüber,
daß weitere Kommentare von mir im lawblog.de gleich nach
Veröffentlichun gelöscht werden.
Sachliche und themenbezogene Beiträge wohlgemerkt.

Edit: Veröffentlicht 14.15 Uhr

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Den hier verschwundenen Text habe ich ins Archiv verschoben.
Der von mir vermutete Zusammenhang mit meinen Kommentaren
zu Mikado auf Lawblog war nicht gegeben.