Mon 15 Jan 2007
Es gibt Umstände an die sollte man rational rangehen.
Es gibt Umstände an die darf man emotional rangehen.
Und es gibt Dinge, dazu hält man lieber den Mund.
Vor allem dann, wenn man von der Materie wenig Ahnung hat.
Gegner der Strafverteidiger sind in der Regel die Exekutive und die
Judikative. Das haben wir alle schon in der Schule mitbekommen.
Ein engagierter Strafverteidiger ist in der Lage seinen Mandanten
rauszuhauen, nämlich von einem Vorwurf ganz oder teilweise zu
befreien.
Deshalb ist das Vorgehen von RA Vetter legitim. (rechtmäßig)
Auch wenn es mehr aus einer vermutlichen Nichtmöge der Polizei
und der Staatsanwaltschaft geleitet worden sein könnte.
Und auch dem Bestreben, PR für seine Kanzlei zu machen, denke ich .
Und für sein lawblog.de natürlich, aber das scheint mir zu kindisch.
Die Begründung die er, auch in dem jüngsten Interview mit Telepolis
abliefert, ist legitim mit Betonung auf der zweiten Silbe.
Zur Operation Mikado wurde er befragt, meldet Herr Vetter.
Toll!
Zur Operation Mikado selbst kann Herr Vetter nämlich garnichts aussagen.
Allenfalls über seine aus Medienberichteten gezogenen Informationen und
deren rechtliche Würdigung/ Bewertung.
Wenn die befragende Journalistin allerdings zu scheu ist, selbst die
Mikado - Verantwortlichen zu befragen, gibt auch das Vetter-Interview
einiges her. Für Telepolis wenigstens.
Nichts weiß Herr Vetter mehr, als jeder Zeitungsleser und TV-Glotzer.
Er schließt rück und vermutet.
Und das war immer schon fehlerbehaftet.
Seit auch Otto Normaluser bei ALDI einen PC ergattern kann und dank
OS und mitgelieferter Software sofort ins Netz einsteigen kann, gibt es
millionenfach PC-Spezialisten und Administratoren. (admin@tüddel.de)
Webdesigner schossen aus dem Boden wie meine Petersilie in diesem
milden Winter.
Wer sich bei kulando.de oder blog.de oder irgend einem Hinterhof - ISP
ein Weblog konfiguriert, hält sich schon für einen Programmierer.
Weshalb ich hier auf unerwünschte Belehrungen gern verzichte.
Die User, die für eine MS ACCESS - Vollversion viel Geld ausgegeben haben,
wissen Datenbanken zusammen zu klicken stellen und mit ihnen umzugehen.
Wissen allerdings auch an welche Grenzen SQL stößt.
Gleichwohl ist ihnen eine Selektion von Variablen bekannt.
Die Wenigen, die in RA Vetters lawblog versuchten, die kakophonierenden
Kommentatoren auf die richtige Schiene zu bringen, gingen in dem allgemeinen
Geschrei unter.
Leider. Sie haben mit Recht aufgegeben. Nicht jeder hat ein eigenes Blog,
in welchem er sich mit Kopfschütteln der Sache noch einmal annehmen kann.
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Nach RA Udo Vetter wurden alle Kredikartenbesitzer einem Anfangsverdacht
unterzogen. 22 000 000 Konten wurden überprüft.
Rechtswidrig, Rasterfahndung, Bundesverfassungsgericht!
So das Geschrei.
Wie schon im Vetter-blog leicht verständliche Beispiele von Kommentatoren
angeführt, konstruiere ich einen leicht verständlichen Vorgang:
Der Fall:
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.
Herr Maier fährt einen Sportwagen. An einem Zebrastreifen in Düsseldorf
touchiert er einen Kinderwagen.
Das Kind wird leicht verletzt. (Schütteltrauma)
Durch den Anprall verliert der Porsche kleine Lacksplitter und einen Teil des
Blinkerglases.
Herr Maier haut ab.
Die Polizei arbeitet gut und erstellt eine Spurendokumentation (SPUDOK)
Auf dem Teilstück des Blinkerglases finden sich Zahlenkombinationen, die
nach Rückfrage beim KBA oder in der SPUDOK-DATEI ebendort auf einen
PORSCHE 911 deuten. Denn nur in diesen Typ wurde das Teil verbaut.
Die Farbsplitter werden analysiert und als Silbergrau RAL xy identifiziert.
Das abgelesene Teilkennzeichen lautete JW-36.
Jetzt wird aber sowas von ermittelt, daß dem Herrn Vetter vor Angst schwarz
vor seinem inneren Auge wird.
Über 50 000 000 Kraftfahrzeughalter werden überprüft !!!!!!!!!!!!
Blödsinn.
In Flensburg werden die Merkmale vom Blinkerglas eingegeben.
Ergebnis : 3541 Porsche 911 Turbo in Deutschland zugelassen.
Teilkennzeichenabgleich ergibt: 20786 mögliche Kraftfahrzeuge.
Porsche 911 Turbo AND (Mnemonic) Teilkennzeichen JW-36 = 7 Übereinstimmungen.
Diese 7 Porsche auf eingetragene Farbe prüfen = 3 Ergebnisse.
Diese drei Porsche und ihre Halter werden von Polizeibeamten überprüft.
So und da hat ja offensichtlich niemand Einwände?
Das ist seit Jaaaahren ein Mittel zur Feststellung von Irgendwas oder
Irgendwem.
Und natürlich ist das ein erfundener Fall, wie er täglich vorkommt.
50 000 000 Personen, Menschen, Individuen, durch das Grundgesetz
geschütze Intimsphären, Selbstbestimmungen, Selbstfindungen,
Selbstbefriediger, Fünfzigmillionen, jeden Tag, mehrmals am Tag.
Das wird von Rechtsschützern allerdings nicht aufgegriffen.
Da ist nix schützenswertes, pervers Schwules drin und nix für’s Ego.
Ich bin vor dem Betreten von Kanzleien eh’ immer vorsichtig, damit ich
auf dem Geifer und Gesabber der Spaten nicht ausrutsche.
Und damit ist diese Mikado - Diskussion für mich auch vorbei.
Warten wir’s einfach ab.
Was natürlich nicht abzuwarten ist, ist die Mitteilung darüber,
daß weitere Kommentare von mir im lawblog.de gleich nach
Veröffentlichun gelöscht werden.
Sachliche und themenbezogene Beiträge wohlgemerkt.
Edit: Veröffentlicht 14.15 Uhr
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Den hier verschwundenen Text habe ich ins Archiv verschoben.
Der von mir vermutete Zusammenhang mit meinen Kommentaren
zu Mikado auf Lawblog war nicht gegeben.
Januar 15th, 2007 at 5:05 pm
Hier sind einige Kommentare wegen fehlender Sachbezogenheit
von mir gelöscht worden.Kann ich tatsächlich auch. /Oldman
Januar 15th, 2007 at 8:38 pm
Genau meine Meinung.
Wenn z.B. die Polizei eine Vermutung hat (sagen wir mal Drogen) dann sollen sie doch alle Wohnungen im Stadtviertel durchsuchen. Dabei wird sie bestimmt ein paar Bösewichte finden. Und auf die Durchsuchungsbeschlüsse verzichten wir auch (blödes rechtliches Zeug), wir sagen einfach “Gefahr im Verzug”. Dadurch kann die Polzei viel effektiver arbeiten.
gruss
law
Januar 15th, 2007 at 8:45 pm
Ich komme nicht aus Düsseldorf und bin keineswegs Jubelperser. Auch Ihrem Vergleich mit Flensburg kann ich folgen. Er hinkt leider an einer Stelle: In Ihrem Beispiel gibt es einen konkreten Täter. Bei Mikado sind diese nur mutmaßlich, weil - so blieb es bei mir hängen - nicht der aus den Transaktion möglicherweise zuschlußfolgernde Konsum strafbar ist, sondern erst der Besitz.
Januar 15th, 2007 at 8:58 pm
Der Verlgiech hinkt:
Passender (aber auch nicht zu 100%) wäre: Wie wir alle wissen, werden in Deutschland illegale Drogen ver- und gekauft und auch konsumiert. Diesen Hinweis gibt ein investigativ tätiger Reporter an eine Staatsanwaltschaft weiter. In den Ohren des Staatsanwalts klingt das plausibel und er geht hin und fordert alle Hausmeisterdienste des Ortes auf, Sie mögen bei Gelegenheit die Räumlichekteiten der von ihnen betrueten Mieträume besichtigen und anschliessend der StA Rapport über die gefundenen Erkenntnisse erstatten. Gegen die Leute, die dann auf der von den Hausmeistern erstellten Liste erscheinen werden dann konkrete Strafverfahren wegen $Tatvorwurf eingeleitet.
Und das wird dann versuchsweise als Erfolg gegen die interational organisierte Drogenkriminalität verkauft.
Januar 15th, 2007 at 9:03 pm
OK, Thomas Schulz:
Besitz heißt: Das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Sache.
Da solch eine Scheiße nicht selbst zu laufen beginnt, muß man sie starten.
Start = Besitz-Begründung.
Vereinfacht ausgedrückt.
Besitz im Widerpart zum Eigentum bitte WIKI bemühen. Ich habe nicht mehr alles im Kopf.
Januar 15th, 2007 at 9:14 pm
@ Dominik Boecker,
um als erstes Ihren letzten Satz aufzugreifen:
Recht haben Sie.
Die UrsachEn allerdings sind /ist die Profilierungssucht
einiger Politiker und die Sparwut ALLER Politiker an der
falschen Stelle.
Bevor ich Ihnen Bekanntes anmerke, bitte ich Sie bei
JEDEM Termin gleichwo, für mehr Polizei-Planstellen im Land
zu plädieren. Irgendwie bergreift es dann auch der Bürger,
der immer mehr des Schutzes bedarf, aber jaaaaaahhhhh
nicht belästigt werden will.
Ein umfänglich Feld der Diskussion ……………
Januar 15th, 2007 at 9:33 pm
Sehr geehrter Herr Walther,
wie schön wäre es, wenn sie bei Ihrer Analogie auch die Tatsache berücksichtigt hätten, dass es eben (im Gegensatz zum Porschefahrer) keinen *konkreten* Tatverdächtigen gegeben hat. Oder die Tatsache, dass es (potentiell, weil nicht bewiesen) um Taten geht, die nach allgemeinem Rechts*empfinden* zwar kriminell sind, nach allgemeiner Rechts*sprechung* aber eben doch die ergriffenen Maßnahmen m.E. nicht im Ansatz rechtfertigen.
Januar 15th, 2007 at 9:41 pm
@Sam,
bitte lesen Sie meinen Kommentar weiter oben
https://oldblog.de/?p=357#comment-867
Es ist natürlich nicht letztlich wertend,
aber kann doch zur Meinungsbildung beitragen.
Januar 15th, 2007 at 11:34 pm
Also ich hab ein gutes Gewissen, ich hab nix überwiesen. Von mir aus kann sich auch die Obrigkeit von dem Elend auf meinem Konto überzeugen.
Die gewaschene Rente sieht sowieso jeder, die hängt immer auf dem Balkon zum Trocknen.
Januar 16th, 2007 at 2:51 pm
Diskutiert hier die Udo-v-Fangemeinde?
Na dann diskutiert mal schön. Euer Spaßverteidiger
Admin:
Link entfernt
Edit: es handelte sich um einen direkten Link zu einer
von mir zu beanstandenden Seite bei Herrn S.
Edit:
Ich weise Sie darauf hin, Herr Skowronek, daß aus dem Zusammenhang
gerissene Selbstbeurteilungen nicht geeignet sind, eine Person in einem anderen
Zusammenhang dieser Qualifikation zu zeihen.
Auch ich bin schon einer gewesen, der sich selbst als A… loch oder Wi…ser
bezeichnet hat. Das gäbe Ihne aber nicht das Recht, Gleiches zu tun.
Und bitte verzichten Sie darauf, Vertrautheit vortäuschend, mich bei meinem
vollen Namen zu nennen. Oldman reicht aus.
Kapiert?
Edit: 18.01.2006, 20.08 Uhr.
Ich stelle gerade fest, daß Sie Ihre auf den Namen/blog bezogene URL mit
einem direkten Link auf eine Seite Ihres Internetangebotes verknüpft haben.
Das ist erstens unfein und zweitens ” in die Irre führend”.
Das mag ich nicht.
Unterlassen Sie das bitte. Und das bitte ich als Aufforderung zu verstehen.
Januar 23rd, 2007 at 8:42 am
Guten Morgen,
vorweg gesagt, ich komme auch von der Seite von RA Vetter, bin also von seiner Meinung vorbelastet.
deine Analogie hinkt an zwei, meiner Meinung nach entscheidenden, Stellen.
1. Der Anfangsverdacht: In Analogie zum Fall Mikado müsste der Anfangsverdacht durch ein Auto mit bestimmter Farbe aus einer bestimmten Stadt eingegrenzt werden (soweit ich weiß kennt man im Fall Mikado nur den Betrag und das Zahlungsziel). Dadurch ist die Chance auf eine Fehlzuordnung wesentlich höher
und
2. sind die Folgen ganz anders gelagert. Bei einem Verkehrsvergehen werden die Verdächtigen allesamt besucht, das Auto wird inspiziert und gut ist. Beim Anfangsverdacht KiPo wird eine Haussdurchsuchung durchgeführt, alle(!) Speichermedien und die gesamte EDV zur genaueren Untersuchung mitgenommen. Ob noch mehr kommt bin ich mir nicht sicher. Analog zu ihrer Konstruktion hieße es, dass bei allen drei Porschefahrern der Porsche vorerst zur Untersuchung auf das Polizeirevier kommt und darüberhinaus noch alle anderen Autos die diese Personen besitzen und die Garage nach Lack abgesucht wird.
Das ist in meinen Augen ein wesentlicher Unterschied.
Januar 23rd, 2007 at 11:19 am
@ Richi:
zu 1.
an die Stelle einer Stadt kann natürlich auch ein Bundesland oder das gesamte Staatsgebiet treten. Oder?
zu 2.
Es ist nicht von Belang wie die Folgen sind. Es geht doch nur um rechtliche Zulässigkeit.
Dieses Problem zu klären wurde Antrag beim zuständigen Gericht gestellt.
Und deshalb ist ein Herumdoktern eigentlich müßig.
Warum wird im Lawblog denn immer noch diskutiert?
Doch nur weil der Blogbetreiber die Sache am Kochen halten will.
Dort halte ich mich zurück.
Januar 23rd, 2007 at 2:27 pm
Nachtrag 1:
Natürlich kann an die Stelle einer Stadt ein Bundesland oder mehr treten. Nur ist in diesem Fall die Chance für ein falsches Ergebnis höher, weil es mehr Autos derselben Farbe gibt.
Nachtrag 2:
Die Folgen sind insofern von Belang, als das in meinen Augen eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt werden sollte, vor allem wenn man nicht sicher ist, ob der Verdächtigte auch der schuldige ist.
Warum wird noch diskutiert?
Vielleicht aus dem Grund, wie du es sagst. Vielleicht aber auch, weil die Diskussion ein wichtiges Element der Demokratie ist. Diskussionen braucht man dort, wo Klärungsbedarf herrscht. Und nachdem sicher keiner von uns die ultimative Weisheit sein eigen Nennen kann, sollte man versuchen über Diskussion zu einem Konsens zu kommen, der beide Seiten gleich(wenig)zufriedenstellt.
Januar 23rd, 2007 at 3:30 pm
Wie ich im Schlußsatz meines Beitrages schon schrieb, ist die Diskussion für mich erledigt.
Ich warte eine gerichtliche Entscheidung ab.
Was im lawblog geschieht, ist für mich nicht (mehr) von Interesse.
Deshalb ist die Kommentarbox hier jetzt geschlossen.