Nein, um Himmels willen Nein danke für Deine e-mail,
sowas kann ich nicht beantworten Ulf. Du kannst mich doch nicht fragen,
ob Du im Falle blog4berlin.de zur Selbstjustiz greifen darfst.
Allerdings habe ich hier einen Artikel seit längerem im Speicher, der
auf das hinterfragte Verhalten ein wenig passen würde.

Die gute alte Plastik - Tüte.

Es gab einmal Zeiten, Lebensmittel Discounter eröffneten überall
ihre Filialen, da mußte der umworbene Kunde für die Plastiktüten
nichts bezahlen.
Schöne Zeiten waren das.
So ließen sich diese Tüten ohne übergebührlichen finanziellen Verlust
auch für sinnvollere Dinge verwenden.

Nicht nur klafterweise Porree nach Hause schleppen oder Wasser zum
Teamchef tragen, oder als Urlaubskoffer beim Einchecken auf’s Band legen.

Nein, sie eigneten sich auch vorzüglich dazu Kasernengeist zu spielen.
Kasernengeist?
Der Kasernengeist kam meist des Nachts wenn alle schliefen.
Er drangsalierte, peinigte oder verprügelte gar einen Kameraden der sich
der Gemeinschaft gegenüber nachhaltig unbotmäßig verhalten hatte.

Eine Tube Zahnpasta in’s Arschloch drücken, die Arschbacken mit
schwarzer Schuhcreme polieren oder die Nille mit Tabasco und
Wurzelbürste schrubben.
Er wußte warum. Er wußte aus welcher Ecke das kam.
Aber er erkannte seine Kameraden, die er vorher beleidigt, verpetzt oder
sonstwie angeschwärzt hatten nicht.

Heute ist das nicht mehr so. Heute werden alle Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen.
Nur vor Gericht?
Nee, heute werden irgendwo im Glemstal oder sonstwo in Deutschland dem
Dorf - Schweinchen
ALDI-, LIDL- oder sogar TOPware - Tüten von hinten plötzlich über den Kopf gezogen.

Plötzlich und wie im Affekt.
Und dann geht’s ab.
Zentriert wird auf die Tüte gekloppt.
Genau zwischen L und D oder I und D je nach Tüte.
Das geht ganz schnell.
Keiner kommt zu Schaden, außer der Betütete.
Aber das ist nicht so schlimm, er weiß ja warum und wird sein Verhalten ändern.
Er wird glücklich sein über den Hinweis und weil er wieder in die Gemeinschaft
aufgenomen werden wird können.

Jaaaa, das waren Zeiten damals.
Allerdings war das damals nicht Gesetzes - konform und ist es in unserer Zeit auch nicht.
Also kommt nicht auf die Idee, so etwas nach zu machen.

Das ist strafbar, also laßt es sein.
Ich sag’s nochmal :
Das ist, auf Antrag des Schweinchens, von der Staatsanwaltschaft als Körperverletzung, zu verfolgen.
Sollte das Nasenbein schief bleiben, ist das sogar eine schwere Körperverletzung.

Und dann geht der ganze Scheiß von vorne los.

Edit: an Stelle der ALDI - Tüte könnte dem Kameraden
auch ein komplettes Zwetschgendatschi mit Schwung ins Gesicht gedrückt
werden. Die helfend - wischenden Bewegungen könnten dann sehr heftig
ausgeführt werden.
Herrlich, das Ergebnis.