Nachdem mich mehrere Anfragen zu diesem Vorgang über
mein Kontaktformular erreichten, in Kürze dies:
Nein, ich ich gebe Personen gegenüber, die sich nicht
zweifelsfrei als Vertreter berechtigter Interessen zu erkennen
geben keine nähere Auskunft.
Bei der “Recherche” (ich hab’ ja Zeit) landete ich auch hier.
Das ist insofern interressant, als ich mich noch nicht entschieden
habe, es für mich in Teilen als Offizialdelikt anzusehen.
Dann läge die weitere Ermittlungsarbeit bei der STA
bzw. Dezernat 4.2. der Kriminalpolizei.
Wenn es denn die STA genau so sähe.
Oder gehe ich das einmal mit einem Rechtsanwalt durch ?
Mal sehen, es kann ja auch sein daß sich auf der Störerseite
Einsicht und Reue einstellt.
Wie antwortete ich Oliver J. auf seine Anfrage:
“Ich bin in einem Alter, da Nachsicht an die Stelle von Groll getreten ist.”
Daneben steht allerdings das Lungenvolumen eines Schwimmers
für langen Atem.