Dienstag, Dezember 12th, 2006


Ich bin grundsätzlich gegen Abmahnung.
Ich bin gegen ungerechtfertigte Abmahnungen mit all ihren
nicht zu schulternden Folgen für die armen Schweine, die
einmal einen entschuldbaren Fehler gemacht haben.

Wer sich allerdings grob fahrlässig nicht vorher im weiten,
weiten Netz informiert
, bevor er einen Artikel zum Verkauf
bei Ebay anbietet, dem gehören die Ohren lang gezogen.
Über obigen Link landet man zwar bei Marcel Bartels.
Aber der vorletzt - verlinkte Text-Hinweis auf :
Waldorf Rechtsanwälte läßt aufhorchen.

Schon bei der Google - Suche nach:
Video Stabilisator Macro 2000
knallen einem die Erlebnisberichte anderer Betroffener
um die Ohren.

Wozu habt Ihr Euren PC eigentlich?

Da stellt gestern der Anbieter “******* diesen
Video Stabilisator Macro 2000 bei Ebay ein.
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Hier befand sich ein Image des Angebotes bei Ebay.

Links wurden ebenfalls gelöscht

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(Und wird ihn wieder rausnehmen, denke ich.
(Update: inzwischen geschehen, beim Stand von ca. 40€!)
zumutbar wenig Arbeit für ca. € 1500.
Ob er bei …diesen Link auf die Angebote entfernt… der Menge der kürzlichen Angebote noch als
Privatverkäufer behandelt wird, bleibt abzuwarten.
)
Wer wissen will warum, der google mal selbst.
Seit 2003 ist Werbung für dieses Gerät, welches das
Kopieren geschützter CDs, DVDs und Tapes
ermöglicht, verboten.
Jungs und Mädels, werdet erwachsen.

Endlich Winter, knirschender Schnee, kalter Wind der in die Nase piekst.

Allerdings war das Weihnachten 2005.