Mai 2009
Sam 30 Mai 2009
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Fre 29 Mai 2009
Fre 29 Mai 2009
Don 28 Mai 2009
Die ganze Tragweite des STOP-SCHILD Gesetzes ,
von oldman in : Bollidik , Schwachsinn , RECHTLICHES , Blödsinniges[5] Kommentare
wenn es so umgesetzt wird, wie es sich Ursula von der Leyen vorstellt,
ist den meisten Bürgern überhaupt noch nicht bewusst.
Auch wenn sich viele User und Kommentatoren zu Recht erregen über
das Gesetzesvorhaben, so nehmen sie oft doch nur recht oberflächlich
wahr, welchen tief greifenden Einfluss es auf ihr Leben haben kann.
Nachdem Udo Vetter in seinem law blog meinen Gedanken ausführlicher
beschreibt, denke ich, ich sollte zusätzlich auf Folgendes Hinweisen:
Sorry für die vielen Links, aber so viel Zeit muss sein.
Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar!
Auch das ungewollte vorrätig Halten auf der eigenen Festplatte begründet den Besitz!
Die Polizei (BKA oder jede Polizeidienststelle) hat nach dem Legalitätsprinzip die Pflicht, Ermittlungen einzuleiten.
Ein Handeln nach dem Opportinitäsprinzip steht der Polizei (hier BKA) NICHT zu!
Siehe auch: Durchbrechung (bes. Satz 3) des Legalitätsprinzips.
Ist ein Bürger einer Straftat hinreichend verdächtig, muss die Polizei Ermittlungen einleiten.
Hierzu gehört die Erfassung aller personenbezogenen Daten in Verbindung mit der (noch) vermuteten Straftat, die als Schlüsselzahl dem Datensatz mitgegeben wird.
Diese Daten werden an die zuständigen LKAen und/oder an das BKA übermittelt und finden Eingang in den Datenbestand der Personenauskunftsdatei (PAD).
Hierüber entscheidet der Sachbearbeiter (oder der jew. Dezernatsleiter).
Die automatischen Löschfristen betragen Jahre, auch wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren (Opportinitäsprinzip) nach §§ 153 StPO ff einstellt.
So kann z.B. eine jetzt noch nicht absehbare Folge sein, daß ein heutiger Abiturient, gegen den wegen versehentlichen Ansurfen des Stop-Schildes ermittelt wurde, und der sich in 5 Jahren bei einem Betrieb mit sicherheitsrelevanten Aufgaben um einen Arbeitsplatz bewirbt, aus für ihn nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wir.
Diese Betriebe können bei bestimmten staatlichen Stellen eine Sicherheitsüberprüfung beantragen.
Diese Stellen haben Zugriff auf den PAD - Datenbestand in dem nichts über den Ausgang eines etwaigen Verfahrens enthalten ist!
Was enthalten ist, ist der Tatschlüssel. In diesem Falle evtl. für : “Besitz von Kinderpornographie“.
Wird der Bewerber den Arbeitsplatz bekommen?
Wer weitere Informationen wünscht, wende sich an einen Polizeibeamten seines Vertrauens und korrigiere mich, wenn erforderlich.
Gerne auch in den Kommentaren.
Die 26 Mai 2009
Auch Du kannst bald das Stopschild heben
von oldman in : Bollidik , Schwachsinn , RECHTLICHES , Blödsinniges[14] Kommentare
Wenn ich die Rede von Ursula von der Leyen richtig verstehe, dann arbeitet sie inzwischen daran, in Browsern eine Schaltfläche zu integrieren.
Durch Anklicken dieser Schaltfläche teilen die User mit, daß sie den Inhalt der Seite für bedenklich halten.
Wer der Empfänger dieser Mitteilung sein wird, ließ Frau v.d.Leyen noch offen. Neckermann? Allianz? BKA?
Damit erwischt sie natürlich zielgenau eine Schwachstelle im Geiste kranker Internet-User. Meckern, mosern, anschwärzen machen sich ja schon jetzt einige Spacken zum Lebensziel. Welch’ Wonne wird es sein, seinen ungeliebten (Netz-) Nachbarn zu verpetzen.
Huiii, das wird lustig, wenn Jeder bei Jedem klickt und die Server des BKA überlaufen.
Jawoll, seien wir Teil des Blätterdaches, das die Ursula schützend über die virtuelle Welt spannen will.
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Um zu verdeutlichen, warum ich die Maßnahmen mit den depperten
STOP-Schildern für einen
untauglichen Versuch mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt
halte, ein leicht verständliches Beispiel:
Polizist Emsig stellt sich mit einer Flasche Doornkaat an die Strasse und
drückt immer dann auf den Schraubverschluss, wenn eine Taube rasant
vorbei fliegt.
Auf der Wache schreibt er dann Anzeigen wegen Geschwindigkeitüberschreitungen
gegen den kompletten Taubenschwarm.
“Schwachsinn“, werden Sie sagen.
Genau! Siehe das fett Gedruckte oben.
Anstatt die polizeilichen Kräfte auf die wirklichen Täter zu konzentrieren, werden
auch Zufalls-Surfer massenhaft kriminalisiert.
Nur Deppen laufen geradeaus durch’s Minenfeld. Auskenner nehmen Umwege in Kauf.
Da das BKA die Speicherorte der indizierten Dateien kennt, ist es zwingend, nach $163,1,Satz1 StPO zu handeln. (bitte hier nachlesen)
Ohne Kenntnis der Speicherorte (Server u.a) wäre eine Vorschaltung des STOP -Schildes schließlich nicht möglich.
Ich erwarte eigentlich von Juristen, ohne Auftraggeber tätig zu werden und
Anzeige zu erstatten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt gegen
die Leiter der Polizeidienststellen, zu deren Aufgabenbereich die Verfolgung
von Delikten gehört, die mit “Kinderpornographie” überschreiben werden.
Die von Phönix übertragene Rede der Ministerin vor der evang. Akademie
Tutzing läßt in ihrer Gesamtheit trotz blümelantem Geschwurbel vermuten,
daß sie davon träumt “ehrenamtliche” Denunzianten als Helferlein zu
rekrutieren um der Datenkrake BKA eine gewisse Allmacht über das Internet
auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik zu geben.
An wen sonst sollten die “Entrüstungsklicks” gesendet werden?